Gewerbeabfallverordnung
Die Gewerbeabfallverordnung (Gewerbeabfall VO) ist in ihrer novellierten Fassung am 01.08.2017 in Kraft getreten. Sie regelt die Pflichten von Abfallerzeugern, bei denen Abfälle anfallen, die nach Art, Mengen und Beschaffenheit denen aus Privathaushalten ähnlich sind. Diese sogenannten gewerblichen Siedlungsabfälle sind in noch größerem Umfang als bisher beim Abfallerzeuger getrennt zu erfassen und in erster Linie der stofflichen Verwertung zuzuführen.
Die Verordnung schreibt eine mehrstufige Entsorgungskaskade vor:
Abfälle vermeiden, Abfälle sortenrein trennen, Abfälle stofflich verwerten, Abfälle energetisch verwerten, Abfälle beseitigen.
Für die Entsorgung von Abfällen wird eine erweiterte Dokumentationspflicht vorgeschrieben. Diese Dokumentation ist der zuständigen Behörde auf Anforderung vorzulegen.
Fragen und Antworten zur Gewerbeabfallverordnung
4-stufige Kaskade GewerbeabfallVO
Entsorgungsverfahren nach KrWG
Mustervordruck: Dokumentation über Art und Verbleib von Abfällen, Seite 1 doc
Mustervordruck: Dokumentation über Art und Verbleib von Abfällen, Seite 2 doc