Gasflaschen, nicht wieder befüllbar (Einweg)
Entsorgung für Privathaushalte
- Restentleerte Druckgasflaschen und dünnwandige Einweg-Campinggaskartuschen (z. B. für Propangas) können über die Schadstoffentsorgung der Recyclinghöfe, beim Schrotthändler sowie beim Fachhandel und Hersteller abgegeben werden.
- Helium-Einwegflaschen (z.B. mit „Grüner Punkt“-Hinweis, sog. Ballongas) und Lachgasflaschen sollten möglichst nicht in die Gelbe Tonne gegeben werden, es besteht eine Abgabemöglichkeit auf dem Recyclinghof Flingern. Für die Entsorgung müssen die Flaschen unbedingt restentleert sein.
Bei Abgabe am Recyclinghof: Bitte am Eingang melden.
Entsorgung für Geschäftskunden
Damit wir Ihnen einen Entsorgungsweg für den von Ihnen zu entsorgenden Abfall aufzeigen können, bitten wir Sie, das nachfolgende Formular auszufüllen. Nach Erhalt der benötigten Informationen werden wir uns mit Ihnen zeitnah in Verbindung setzen.